Erzbistum Hamburg: Zukunft sichern, Gebäudebestand verringern

2. Pressemeldung des Erzbistums vom 15. Januar 2021

Erzbischof Heße unterzeichnet Rahmenordnung für Vermögens- und Immobilienreform

Für die Vermögens- und Immobilienreform im Erzbistum Hamburg beginnt die Umsetzungsphase. Nach zweijähriger Vorarbeit einer Arbeitsgruppe und Rückmeldungen aus Gremien und Pfarreien hat Erzbischof Stefan Heße eine Rahmenordnung unterzeichnet, die am 25. Januar in Kraft tritt. Ein wesentlicher Aspekt der Reform ist die Verringerung des Immobilienbestandes in den Pfarreien und auf Bistumsebene. Dabei stehen alle rund 800 Gebäude auf dem Prüfstand. Ziel der Reform ist es, die bilanzielle Überschuldung des Erzbistums zu verringern und wieder finanzielle Freiräume für die Seelsorge zu gewinnen. Außerdem wird es Veränderungen bei den finanziellen Zuweisungen für die Arbeit in den Pfarreien geben.

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In der Präambel der Rahmenordnung heißt es: „Die Lebendigkeit unserer Kirche hängt von den Gläubigen und ihren Beziehungen ab. Strukturen, Institutionen, Finanzen und auch Gebäude sind für das kirchliche Leben stets Mittel zum Zweck. Die Vermögens- und Immobilienreform geht die notwendigen Schritte, um Lasten und Kosten gerade im Immobilienbereich zu minimieren und die Zukunftsgestaltung zu ermöglichen.”

In einem Begleitschreiben an die Seelsorgerinnen und Seelsorger im Erzbistum betont der Erzbischof: „Es wird für uns als Kirche in der Diaspora darum gehen, die beste Lösung zu entwickeln, Kooperationen in der Ökumene und Partnerschaften im gesellschaftlichen Umfeld zu gestalten. Dies wird auch einhergehen mit Trauer und Abschied von liebgewonnenen, vertrauten und zur Heimat gewordenen Gebäuden, die von unseren Vorfahren errichtet wurden. Sicher werden dabei auch neue Orte und Weisen gefunden werden, um gastfreundlich zu sein, sich miteinander zu treffen, Gottesdienst zu feiern und einander im Glauben zu stärken.”

Ab dem Sommer sollen alle rund 800 Immobilien der Pfarreien und des Erzbistums in Primär- und Sekundärimmobilien unterteilt werden. Dieser Entscheidungsprozess soll Ende 2022 abgeschlossen sein.

Primärimmobilien sind demnach wichtig für die Arbeit der Pfarreien vor Ort und werden auch künftig finanziell berücksichtigt. Sekundärimmobilien sind nicht unbedingt notwendig. Sie sollen entwickelt, verpachtet oder verkauft werden. Der Prozess dieser Unterscheidung geschieht vor Ort in den Pfarreien. Das Ergebnis wird dem Erzbischof zur Entscheidung vorgelegt.

Vorgaben für die Reduzierung des Immobilienbestandes gibt es nicht. Es muss allerdings sichergestellt werden, dass die Instandhaltung der verbleibenden Primärimmobilien künftig und dauerhaft finanziert werden kann.

Das Geld dafür und für die seelsorgliche Arbeit vor Ort soll ab Januar 2022 in einer Haushaltszuweisung an die Pfarreien zusammengefasst werden. Heute macht das Aufgabenfeld „Pfarreien und pfarreiliche Pastoralangebote” rund 39 Millionen Euro oder 40 Prozent des Bistumshaushalts aus. Dazu gehören die Gehälter der 330 Seelsorgerinnen und Seelsorger, die Dienstleistungen der Bistumsverwaltung für die Pfarreien, die direkten Zahlungen an die Pfarreien und die besondere Seelsorge etwa in den muttersprachlichen Gemeinden.

Der prozentuale Anteil am Gesamthaushalt soll auch künftig gleichbleiben. Er wird aber real durch die sinkenden Kirchensteuereinnahmen geringer werden. Außerdem wird ein pastoraler Innovationsfonds mit jährlich 500.000 Euro ausgestattet.